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Haftung für Kommentare
Posted: Thu Feb 02, 2012 6:20 pm
by HadleyB
Mal 'ne generelle Frage: Haftet der Bloginhaber für Kommentare? Mich hat eine Firma aus Amerika anrufen (ein sehr netter Herr) und mich darauf aufmerksam gemacht, das man gegen mich eine Klage wegen einiger Kommentare anstrengt, da diese für die Firma geschäftsschädigend sind und ich mit meiner Homepage ebenfalls internationalem Recht unterliege. Zur Sicherheit und weil ich nichts davon habe, habe ich die Artikel gelöscht.
Re: Haftung für Kommentare
Posted: Thu Feb 02, 2012 6:40 pm
by onli
Feige! ;)
Aber im ernst: warum so schnell einknicken? Wenn du nichts davon hast, warum hattest du dann die Artikel im Blog?
Zuerst einmal gilt für dich natürlich deutsches Recht. Die Amis tun aber gerne so, als seien ihre Gesetze überall gültig. Siehe piratebay,k um einzuschätzen, wie wahr das ist.
Tatsachenbehauptungen können unwahr sein, Meinungen nie, es muss schon eine sehr harte Beleidigungen sein um wirklich für den Kommentator gefährlich zu werden. Würd mich jetzt glatt interessieren, um was für Aussagen es ging. Eine negative Meinung alleine reicht sicher nicht aus, um als Geschäftsschidung zu gelten.
Wegen Haftung als Blogbetreiber: Es scheint sich inzwischen die Linie durchgesetzt zu haben, dass ein Betreiber frühestens ab Kenntnisnahme haftet. Die hätten dich also nicht aus dem Blauen heraus verklagen können.
Re: Haftung für Kommentare
Posted: Thu Feb 02, 2012 6:51 pm
by yellowled
Ehe wir uns hier in spekulative Diskussionen verstricken: Das ist eine Frage für einen Anwalt.
Soweit dazu verlässliche Quellen googlebar sind, ist es eine rechtliche Grauzone, die Einträge dazu sind zum Teil mehrere Jahre alt.
YL
Re: Haftung für Kommentare
Posted: Thu Feb 02, 2012 6:56 pm
by HadleyB
Die Artikel waren schon über zwei Jahre alt und haben immer wieder für sehr beleidigende, diffamierende und sehr verletzende E-Mails gesorgt, die gegen meine Person gerichtet waren. Ich hab' da ein hartes Fell, aber ich muss mir das jetzt auch nicht mehr geben.
Ja, warum habe ich die Artikel geschrieben, das ist eine gute Frage. Warum macht man einen Blog und schreibt tagesaktuelle Artikel oder über Dinge, die einen aufregen. Ich bin halt so.
Ich kämpfe jetzt schon zwei Jahre mit denen und erst heute hat sich die Hauptgeschäftstelle aus UTAH bei mir gemeldet. Ich weiß von einem Webseitenbetreiber, dem hat eine Firma aus Amiland eine 300seitige Anklageschrift zukommen lassen. Die Zeit in meinem Leben ist zu kostbar um mich damit herum zu ärgern. Das muss nicht sein.
Re: Haftung für Kommentare
Posted: Fri Feb 10, 2012 10:15 am
by Czorneboh
Hallo Hadley!
Ehe wir uns hier in spekulative Diskussionen verstricken
Na, ich denke so schlimm wird´s nicht.
Also wenn eine Website rechtskonform mit allen möglichen Ländern sein müsste, na dann Gute Nacht!
Ich kenne Deine Website nicht. Wenn sie eine .de-Domain hat, in Deutschland gehostet ist und in deutscher Sprache, wird man von Dir nicht erwarten dürfen, dass Du auch amerikanisches Recht beachten musst.
Verleumdung ist natürlich auch in Deutschland ein Straftatbestand. Wegen einer Ehrverletzung kann es auch Zivilrechtsklagen geben. Siehe auch § 824 BGB [Kreditgefährdung] unter dem Titel "Unerlaubte Handlungen".
Wenn man nur, wie ich, gelegentlich einen Kommentar bekommt, kann man sich nicht herausreden aus der Verantwortlichkeit und daher wird der Kommentar (insbesondere bei scharfen Inhalten) erst nach Kontrolle freigeschaltet. Aber da, wo man das personell/zeitlich nicht mehr leisten kann, reicht es, wenn man so einen Kommentar erst löscht, wenn sich der vermeintlich Verletzte gemeldet und das verlangt hat. - Nun mag es Zweifelsfälle geben, wo Unzumutbarkeit der Kontrolle anfängt...
Da müsste man sich (anwaltlich) beraten lassen, wie unterschiedlich streng deutsche Gerichte hier entschieden haben, um sein Risiko abzuschätzen, wenn man Kommentare nicht erst nach Kontrolle freischalten will. Oder zeitaufwändig selbst nach Entscheidungen recherchieren (für die meisten nicht zumutbar

)
Wenn man so handelt, hat man keine Schadensersatzklage zu befürchten. Wer häufig was Kontroverses schreibt und kontroverse Kommentare stehen lassen möchte, sollte sich vielleicht eine Rechtsschutzversicherung suchen (was auch nicht leicht sein muss), die zusagt, hieraus resultierende Rechtsstreite zu versichern. Dann kann ein Anwalt 300 Seiten lange Schriftsätze lesen. Aber wenn man mit dem von der Versicherung bezahlten Anwalt verliert, muss man natürlich trotzdem Schadensersatz leisten.